Whitelist Sportwetten prüfen: Schritt für Schritt zur GGL-Bestätigung

Schritt-für-Schritt-Verifikation eines Tennis-Buchmachers auf der GGL-Whitelist in Deutschland

Ein Bekannter hat mich vor einem halben Jahr gefragt, wie ich denn die GGL-Whitelist tatsächlich prüfe, bevor ich eine Tennis-Wette platziere. Er hatte angenommen, dass es ein offizielles Logo gäbe, das auf jeder lizenzierten Anbieter-Seite eingebettet ist, etwas Ähnliches wie das eIDAS-Vertrauenssiegel. Es gibt kein solches Logo. Es gibt eine nüchterne Liste auf einer Behörden-Webseite, und der Abgleich ist eine manuelle Sache, die genau drei Minuten dauert. Wer diese drei Minuten überspringt, hat statistisch einen elffach höheren Treffer auf einen illegalen Anbieter als auf einen legalen.

34 legale Sportwetten-Webseiten von 30 Anbietern. Das ist die Whitelist zum Jahresende 2024. Daneben 382 illegale deutschsprachige Sportwetten-Webseiten, alle mit Werbung an deutschsprachiges Publikum. Wer ohne aktiven Abgleich entscheidet, fliegt im Blindflug. Diese Anleitung zeigt, wo die Whitelist liegt, wie der konkrete Abgleich abläuft, wie ich die Aktualität prüfe, was bei nicht gelisteten Anbietern zu tun ist und warum eine ausländische EU-Lizenz kein Ersatz für die GGL-Bestätigung ist.

Was die Whitelist ist

Eine Liste mit Namen, mehr nicht. Aber diese Liste entscheidet, ob ein Anbieter in Deutschland legal Tennis-Wetten anbieten darf oder nicht. Sie ersetzt jedes Marketing-Versprechen, jedes Gütesiegel und jede Bonus-Werbung in der Frage der Legalität.

Die Whitelist wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt und enthält alle Anbieter, die eine deutsche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 besitzen. Sie listet pro Anbieter den Lizenznehmer mit Firmenname und Sitz, die zugelassenen Marken und die zugehörigen Domains. Ein Anbieter kann mehrere Marken haben, eine Marke kann mehrere Domains haben, und nur das, was explizit in der Liste steht, ist erlaubt. Eine ähnlich klingende Domain unter einer anderen Endung ist nicht automatisch ebenfalls legal.

Ende 2024 standen auf der Whitelist 34 legale Sportwetten-Webseiten von 30 Anbietern. Das ist die offizielle Zahl aus dem GGL-Tätigkeitsbericht 2024. Die Liste ist überschaubar, was den Abgleich erleichtert. Wer einen unbekannten Anbieter prüft, sieht in wenigen Sekunden, ob er gelistet ist oder nicht. Es gibt keine Grauzone, kein „in Bearbeitung“, keine „vorläufige Zulassung“. Entweder eine Domain steht drauf oder nicht.

Wo die GGL-Whitelist abrufbar ist

Die Whitelist findet sich auf der offiziellen Webseite der GGL unter dem Reiter zur Aufsicht und Whitelist. Sie ist öffentlich, kostenlos und ohne Registrierung zugänglich. Ich rate jedem, die Seite zu bookmarken, weil sie der einzige verbindliche Referenzpunkt ist.

Ein paar praktische Hinweise zur Suche. Die GGL stellt die Liste in mehreren Formaten bereit. In der Praxis nutze ich die HTML-Version, weil sie sich am schnellsten nach Namen filtern lässt. Wer mit einem Tabellen-Format arbeiten möchte, findet auch das. Beide Versionen werden synchron aktualisiert, sodass es keinen Unterschied in der Aktualität gibt. Die Daten umfassen Anbieter-Name, Marke, Domain und Lizenztyp. Bei Sportwetten ist der Lizenztyp die Erlaubnis nach Paragraph 4a GlüStV für virtuelle Automatenspiele oder die Erlaubnis nach Paragraph 21 GlüStV für Sportwetten.

Ein häufiges Missverständnis: Die Whitelist ist nicht identisch mit dem allgemeinen Handelsregister-Eintrag des Anbieters. Ein Unternehmen kann legal in Deutschland eingetragen sein und trotzdem keine GGL-Lizenz für Sportwetten besitzen. Die Whitelist prüft nicht, ob ein Unternehmen existiert, sondern ob es eine spezifische Erlaubnis für ein spezifisches Glücksspiel-Angebot hat. Das ist der Unterschied zwischen wirtschaftlicher und glücksspielrechtlicher Zulassung. Im Zweifel zählt nur Letzteres. Die GGL beaufsichtigte 2024 insgesamt 141 lizenzierte Anbieter und bearbeitete 230 Erlaubnis- und Änderungsanträge, was zeigt, wie eng das Lizenzgeschehen verwaltet ist.

Schritt-für-Schritt-Abgleich des Anbieters

So gehe ich vor, wenn ich einen neuen Tennis-Buchmacher prüfe. Der Vorgang dauert konstant unter drei Minuten und ich habe ihn so verinnerlicht, dass er bei mir Routine ist.

Schritt eins. Im Footer der Anbieter-Webseite das Impressum aufrufen. Dort steht der vollständige Firmenname des Lizenznehmers. Dieser Name ist relevant, nicht der Markenname. Ein Beispiel: Eine Marke heißt „Buchmacher X“, der Lizenznehmer ist aber „X Holding GmbH“ oder eine ähnliche Firmierung. Den Firmennamen kopiere ich.

Schritt zwei. Die GGL-Whitelist öffnen und im Browser nach dem kopierten Firmennamen suchen. Wenn ich einen Treffer habe, prüfe ich die zugehörige Marken-Spalte. Die im Impressum genannte Marke muss dort aufgeführt sein. Wenn ja, weiter zu Schritt drei. Wenn der Lizenznehmer nicht in der Whitelist auftaucht oder die Marke nicht zugeordnet ist, schließe ich den Anbieter sofort aus.

Schritt drei. Die Domain prüfen. Die in der Whitelist aufgeführte Domain muss exakt mit der Domain übereinstimmen, auf der ich gerade bin. Eine Domain mit Tippfehler, mit anderer Endung oder mit Subdomain-Variation ist nicht abgedeckt. Beispiel: Wenn die Whitelist „anbieter.de“ listet, ist „anbieter.com“ nicht legal, „de.anbieter.eu“ auch nicht. Die Domain-Identität ist der härteste Prüfschritt, weil Phishing-Klone hier oft scheitern.

Schritt vier. Die Lizenznummer. Im Impressum des Anbieters wird eine GGL-Erlaubnisnummer angegeben. Diese kann ich gegen die Whitelist abgleichen. Bei lizenzierten Anbietern ist sie konsistent, bei betrügerischen Klonen weicht sie ab oder fehlt komplett.

Was ich nicht mache: mich auf Werbe-Behauptungen verlassen. Ein Anbieter kann jedes Logo seiner Wahl auf die Webseite kleben. „GGL-lizenziert“ als Werbe-Floskel hat keinen rechtlichen Wert ohne den dahinterstehenden Whitelist-Eintrag.

Aktualität der Whitelist prüfen

Die Whitelist ist kein statisches Dokument. Anbieter kommen hinzu, andere verlieren ihre Lizenz, Marken wechseln den Lizenznehmer. Wer einmal vor zwei Jahren geprüft hat und seitdem darauf vertraut, hat ein veraltetes Bild.

Die GGL aktualisiert die Whitelist laufend, nicht in festen Intervallen. Bei jeder Erlaubniserteilung, jeder Änderung und jedem Lizenzentzug wird die Liste angepasst. Im Tätigkeitsbericht 2024 sind 230 bearbeitete Erlaubnis- und Änderungsanträge dokumentiert. Das heißt, im Schnitt verändert sich die Liste mehrfach pro Woche. Wer einen Stamm-Anbieter länger nicht überprüft hat, sollte das mindestens jährlich tun, idealerweise vor einer größeren Einzahlung.

Mein praktischer Ansatz: Vor jeder neuen Einzahlung über 100 Euro ein kurzer Whitelist-Abgleich. Vor jedem neuen Anbieter ein vollständiger Abgleich mit allen vier Schritten. Bei wechselnden Markennamen, bei Domain-Umstellungen oder bei E-Mails, in denen der Anbieter mich auf eine neue Domain weiterleitet, sofort ein neuer Abgleich. Phishing über E-Mail-Weiterleitung ist eine Methode, die ich wiederholt beobachtet habe. Die Original-Anbieter-Domain bleibt legal, der Klon auf der Nachbar-Domain ist es nicht.

Wenn ein Anbieter nicht gelistet ist

Was tun, wenn der Abgleich negativ ausfällt? Die Antwort ist kurz: nicht einzahlen, nicht spielen, keine Daten hinterlassen. Auch wenn die Webseite professionell aussieht, auch wenn Bekannte dort gewettet haben, auch wenn die Quoten attraktiv sind. Ein nicht gelisteter Anbieter ist rechtlich illegal, und die Risiken auf illegalen Anbietern sind konkret und nicht hypothetisch.

Drei häufige Szenarien, die mir in der Praxis begegnen. Erstens: Der Anbieter wirbt mit „Lizenz aus Malta“, „Lizenz aus Gibraltar“ oder „Lizenz aus Curacao“. Diese Lizenzen sind innerhalb der ausstellenden Länder gültig, in Deutschland aber kein Ersatz für die GGL-Erlaubnis. Der Anbieter ist in Deutschland illegal, unabhängig vom Marketing. Zweitens: Der Anbieter hat einen ähnlichen Namen wie ein bekannter lizenzierter Anbieter, aber eine abweichende Domain. Das ist meist ein Klon, der von der Bekanntheit der lizenzierten Marke profitieren will. Drittens: Der Anbieter behauptet, „der Antrag laufe noch“ oder „die Lizenz sei in Bearbeitung“. Die GGL listet nur abgeschlossene Erlaubnisse. Eine laufende Antragsphase ist kein Lizenzersatz.

Wenn jemand bereits Geld bei einem nicht gelisteten Anbieter hat: möglichst schnell auszahlen lassen, Account schließen, keine weiteren Einzahlungen. Die GGL nimmt Hinweise auf illegale Anbieter entgegen und prüft sie. Eine Meldung ist anonym möglich.

Whitelist vs ausländische EU-Lizenz

Eines der hartnäckigsten Missverständnisse im deutschen Tennis-Wettmarkt ist die Annahme, eine EU-Lizenz ersetze die deutsche Erlaubnis. Sie tut es nicht. Das Bundesfinanzhof-Urteil vom 16. Juli 2024 mit dem Aktenzeichen IX R 6/22 hat das eindeutig bestätigt: Auch Anbieter mit EU-Lizenz und ohne Betriebsstätte in Deutschland unterliegen der deutschen Sportwettensteuer und brauchen für ein Angebot an deutsche Kunden eine GGL-Erlaubnis.

Die häufigsten EU-Lizenzen, die im deutschen Markt beworben werden, sind die der Malta Gaming Authority und die ältere britische Lizenz. Beide sind in ihrem Ursprungsland uneingeschränkt gültig. Beide sind für ein deutschsprachiges Angebot an deutsche Kunden in Deutschland aber nicht ausreichend. Die EU-Dienstleistungsfreiheit greift hier nicht, weil Glücksspiel rechtlich als besonders sensibler Bereich gilt, in dem nationale Schutzbestimmungen Vorrang vor der freien Dienstleistungserbringung haben. Diese Rechtslage ist seit Jahren stabil und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt.

Für Tennis-Wetter heißt das: Eine Anbieterseite, die mit „EU-Lizenz“ wirbt, aber nicht auf der GGL-Whitelist steht, ist in Deutschland illegal. Punkt. Keine Sonderregel, keine Übergangsfrist, keine Grauzone. Die Erkenntnis ist unbequem für Wetter, die spezielle Märkte suchen, die im legalen Markt nicht angeboten werden. Aber rechtlich ist die Lage eindeutig, und die operativen Risiken bei nicht gelisteten Anbietern sind die gleichen, egal welche fremde Lizenz dort beworben wird.

Wie oft wird die GGL-Whitelist aktualisiert?

Die Whitelist wird laufend aktualisiert, nicht in festen Intervallen. Jede Erlaubniserteilung, Änderung oder Lizenzentziehung führt zu einer Anpassung. 2024 bearbeitete die GGL 230 Erlaubnis- und Änderungsanträge, was im Schnitt mehrere Aktualisierungen pro Woche bedeutet.

Ist eine maltesische Lizenz Ersatz für die Whitelist?

Nein. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority gilt in Malta selbst, ist aber für ein Sportwetten-Angebot an deutsche Kunden in Deutschland kein Ersatz für die GGL-Erlaubnis. Das BFH-Urteil IX R 6/22 vom Juli 2024 hat diese Rechtslage höchstrichterlich bestätigt.

Erstellt von der Redaktion von „Tennis Wetten Online”.